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Was passiert mit meinem Pensionskassengeld, wenn ich die Stelle wechsle?

Aktualisiert: 6. Apr.

Ein Thema, das oft unterschätzt wird


In der Schweiz beginnt für jede angestellte Person ab dem 25. Lebensjahr die obligatorische berufliche Vorsorge, auch bekannt als zweite Säule. Ein Teil des Lohns wird dabei monatlich in eine Pensionskasse einbezahlt, die vom Arbeitgeber bestimmt wird.


Im Laufe eines Arbeitslebens wechseln viele Menschen mehrfach die Stelle, nehmen sich eine berufliche Auszeit oder sind zwischenzeitlich nicht angestellt. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass ihr Pensionskassenguthaben beim Wechsel der Anstellung nicht immer automatisch übertragen wird.


In diesem Beitrag erfahren Sie, was beim Stellenwechsel mit Ihrem angesparten Geld geschieht, was dabei schieflaufen kann und wie Sie ganz einfach herausfinden, ob auch Ihnen noch Guthaben aus der beruflichen Vorsorge zusteht.



Die zweite Säule einfach erklärt


Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die erste Säule ist die AHV – die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge.


Sobald Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen und das 25. Altersjahr erreicht haben, zahlen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber in eine Pensionskasse ein. Dort wird über die Jahre ein individuelles Altersguthaben aufgebaut, das zusammen mit der AHV im Ruhestand ein gesichertes Einkommen ermöglichen soll.



Was passiert beim Jobwechsel?


Mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses endet auch die Zugehörigkeit zur bisherigen Pensionskasse. Das angesparte Guthaben muss eigentlich an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall.


Wenn Sie nicht direkt eine neue Stelle antreten, sich selbstständig machen oder eine Auszeit nehmen, wird Ihr Geld auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto überwiesen.Das Problem dabei: Diese Konten sind häufig nicht im Blickfeld der Versicherten und werden über Jahre hinweg einfach vergessen.



Welche Risiken bestehen?


Freizügigkeitskonten dienen eigentlich als Zwischenlösung. Doch sie bringen oft nur eine sehr geringe Verzinsung, teilweise lediglich 0.01 bis 0.4 Prozent pro Jahr.


Gleichzeitig steigt die Inflation, was bedeutet: Das Guthaben verliert über die Zeit real an Kaufkraft.


Wenn das Konto über längere Zeit nicht beansprucht wird, droht die Gefahr, dass es dauerhaft in Vergessenheit gerät. Im schlimmsten Fall bleibt das Geld ungenutzt, obwohl es einen bedeutenden Beitrag zur späteren Rente leisten könnte.



Wie kann man herausfinden, ob ein Guthaben besteht?


Eine wichtige Frage, die sich viele nicht stellen, lautet: Habe ich im Laufe meiner bisherigen Tätigkeiten ein Guthaben aus der zweiten Säule vergessen?


Wenn Sie über mehrere Jahre bei unterschiedlichen Arbeitgebern angestellt waren oder Unterbrüche in Ihrer Erwerbsbiografie hatten, stehen die Chancen durchaus gut, dass ein Teil Ihrer Vorsorge nicht korrekt übertragen wurde und weiterhin irgendwo ruht.


Genau hier setzt unser Service an: Mit PENSIONSKASSENSUCHE.CH haben Sie die Möglichkeit, in nur wenigen Minuten eine kostenlose und sichere Abklärung zu starten. Wir übermitteln Ihre Anfrage an über 1'500 Pensionskassen und Vorsorgestellen in der Schweiz. Sollte ein Guthaben gefunden werden, informieren wir Sie umgehend und helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Rückführung.



Warum sich eine Rückführung lohnt


Die Suche über unsere Plattform ist nicht nur unkompliziert, sondern bietet Ihnen auch Transparenz und finanzielle Sicherheit.


Wenn ein verlorenes Guthaben zurückgeführt und korrekt angelegt wird, kann es wieder aktiv für Ihre Altersvorsorge wirken.


Beispielsweise durch die Übertragung auf ein gut verzinstes Freizügigkeitskonto oder in einen regulierten Vorsorgefonds. So profitieren Sie langfristig von Zinseszinsen, professioneller Verwaltung und mehr Kontrolle über Ihre eigene Zukunft.

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