Häufig gestellte Fragen
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Sie erhalten das schriftliche Suchergebnis in der Regel innerhalb von 14-30 Tagen per Post.
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Dann bleibt es bei den einmaligen 29.90 CHF für die Suche, es entstehen keine weiteren kosten.
Sie Erhalten dennoch ein offizielles Ergebnis per Post und haben somit Klarheit über Ihre Vorsorge.
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Ja. Nach erhalt des Suchergebnisses können Sie sich jederzeit für eine Auszahlung, Überweisung oder Anlage entscheiden.
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Unsere Dienstleistung geht weit über eine einfache Anfrage hinaus. Wir führen für Sie eine umfassende Suche bei über 1500 Freizügigkeitsstellen durch.
Der Preis von CHF 29.90 wird nur bei erfolgreicher Suche angerechnet. Diese deckt die Bearbeitung, Datenerhebung und systematische Prüfung ab. Wenn Sie danach eine Überweisung an Ihre aktuelle Kasse oder eine Auszahlung (für Ausland oder Ü60) wünschen, übernehmen wir die komplette Abwicklung: Formulare, Kommunikation mit Stiftungen, Einreichung der Unterlagen und Nachverfolgung.
Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Wir führen eine systematische Suche nach Ihrem möglichen Freizügigkeitsguthaben bei relevanten Stellen in der Schweiz durch. Sie erhalten das schriftliche Ergebnis per Post, unabhängig davon, ob ein Guthaben gefunden wird oder nicht.
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In der Regel erhalten Sie Ihr Suchergebnis innerhalb von 14 bis 30 Tagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.
Falls Sie im Ausland leben bekommen Sie das Ergebnis von uns per E-Mail.
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Sie haben danach die freie Wahl:
– Wir können das Guthaben auf Ihre aktuelle Pensionskasse übertragen
– Eine Auszahlung ist möglich (für Personen über 60 oder mit Wohnsitz im Ausland)
– Oder Sie legen es bei einer Partnerbank an
Falls Sie nichts unternehmen möchten, bleibt es beim Suchauftrag – ohne weitere Schritte.
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Nein. Die CHF 29.90 decken ausschliesslich den erfolgreichen Suchauftrag ab. Weitere Dienstleistungen (z. B. Überweisung oder Auszahlung) bieten wir optional an. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und mit separater Abrechnung.
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Dann erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass keine Freizügigkeitsguthaben unter Ihrem Namen gefunden wurden. Damit haben Sie Klarheit und müssen nichts weiter tun.
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Ja, unser Suchauftrag funktioniert auch für Personen mit ausländischem Wohnsitz. Wir senden Ihnen das Ergebnis per E-Mail.
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Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und verschlüsselt übertragen. Wir verwenden Ihre Angaben ausschliesslich zur Durchführung des Suchauftrags.
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Die Zentralstelle 2. Säule ist eine offizielle Einrichtung des Bundes. Sie stellt den Kontakt zwischen Versicherten und Vorsorgeeinrichtungen her. Sie selbst verwaltet keine Konten, sondern hilft dabei, unterbrochene Verbindungen
wiederherzustellen.
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Unsere Plattform unterstützt Sie dabei, vergessene oder unbezogene Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule (BVG) wiederzufinden.
Unser Ziel ist es, dass kein Rappen verloren geht, der Ihnen zusteht. Wir sorgen dafür, dass Sie Klarheit über Ihr Guthaben bekommen und wir helfen Ihnen diesen:
- an Ihre aktuelle Kasse zu Überweisen
- eine Auszahlung zu beantragen (Ausland & Ü60)
- oder bei einer Partnerbank anlegen.
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Immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis endet oder Sie die Pensionskasse wechseln, muss das angesparte Geld weitergeleitet werden. Wenn das nicht geschieht oder die Informationen nicht korrekt übermittelt werden, landet das Guthaben häufig auf einem sogenannten Freizügigkeitskonto, manchmal ohne Ihr Wissen.
Typische Situationen, in denen Guthaben vergessen gehen:
• Arbeitgeberwechsel • Erwerbslosigkeit oder berufliche Pause • Kindererziehung • Auslandaufenthalt oder Auswanderung • Selbstständigkeit • Scheidung • Todesfall eines Angehörigen
Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie betroffen sind.
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Eine Suche lohnt sich, wenn:
• Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Guthaben immer korrekt übertragen wurden • Sie mehrere Stellen in Ihrem Leben hatten • Sie für den Ruhestand oder ein Eigenheim planen • Sie sich selbstständig machen möchten • Sie einen Todesfall in der Familie hatten und nach nicht gemeldeten Guthaben suchen • Sie einfach neugierig sind, ob Ihnen etwas zusteht
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1. Sie füllen unser sicheres Online-Formular aus.
2. Wir prüfen Ihre Angaben und starten für Sie die Recherche bei relevanten
Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz, darunter auch die Zentralstelle 2. Säule.
3. Wenn ein Guthaben gefunden wird, informieren wir Sie direkt.
4. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Rückführung auf ein Freizügigkeitskonto oder an Ihre aktuelle Pensionskasse.
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Nicht viel. Nur ein paar Minuten Zeit und einige Angaben:
• Name, Adresse, Geburtsdatum • AHV-Nummer (diese finden Sie auf Ihrer Krankenkassenkarte) • Optional: frühere Arbeitgeber oder Wohnadressen • Eine Kopie Ihres Ausweises für die sichere Identifikation
Alles läuft digital, vertraulich und verschlüsselt ab.
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Ihre Angaben werden verschlüsselt und auf sicheren Schweizer Servern gespeichert. Wir verwenden Ihre Daten ausschliesslich für den Suchauftrag und geben sie nur weiter, wenn es für die Abklärung erforderlich ist. Zum Beispiel an die Zentralstelle 2. Säule. Sie behalten jederzeit die Kontrolle und können Ihre Daten einsehen oder löschen lassen.
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Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto für Ihre Pensionskassengelder, wenn Sie gerade nicht bei einer Pensionskasse versichert sind.
Zum Beispiel nach einem Stellenwechsel, bei Selbstständigkeit oder einem längeren Unterbruch. Wenn dieses Konto nicht aktiv verwaltet wird, liegt Ihr Guthaben dort ungenutzt, oft schlecht verzinst. Wir helfen Ihnen, solche Guthaben zu finden und sinnvoll weiterzuverwenden.
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Nein. Sobald Sie das Formular abgeschickt haben, übernehmen wir den Rest. Sie müssen nur noch abwarten. Sobald wir Ergebnisse haben, melden wir uns bei Ihnen.
